Allgemeine Geschäftsbedingungen der ITC-network GmbH
1 Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der ITC-network GmbH bestätigt worden sind.
2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn die ITC-network GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Die ITC-network GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der ITC-network GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können. Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenen Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer an Stelle der Kaufpreiszahlung einen Schadenersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.
3 Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung und der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Leistungen bleibt der Versand per Vorauskasse, oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung, etc. berechtigen die ITC-network GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellung dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die ITC-network GmbH zur Preisanpassung.
4 Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit Datum der Auftragsbestätigung durch die ITC-network GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der ITC-network GmbH nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Bei Nichteinhalten der Lieferfrist ist der Käufer entsprechend § 326 Abs. 1 BGB berechtigt und verpflichtet dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen alle Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die ITC-network GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die ITC-network GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die ITC-network GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
5 Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager der ITC-network GmbH verlassen hat. Die ITC-network GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware begehrt. Bei Sendungen an die ITC-network GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der ITC-network GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.
6 Abrechnung von Dienstleistungen
Der Kunde verpflichtet sich, wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden der ITC-network GmbH-Mitarbeiter auf dem Formular „Stundennachweis“ prüfen und durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, sind die ITC-network GmbH-Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt. Der Rechnungsbetrag ist fällig ab Rechnungsdatum. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grund der vorgelegten Stundennachweise. Maßgebend für die Berechnung ist der im Wartungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Europäischen Zentralbank (Basisizins), mindestens jedoch 5%. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der ITC-network GmbH.
7 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Überweisung, Lastschrift und Nachnahme Bar ohne Skontoabzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung von Zinsen entstanden wird die Zahlung zunächst auf die Kosten dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der ITC-network GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die ITC-network GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden, ohne besondere Anforderungen, sämtliche Forderungen der ITC-network GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der ITC-network GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die ITC-network GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der ITC-network GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt ist die ITC-network GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offenen Kontokorrendkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs- etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die ITC-network GmbH ist berechtigt Forderungen abzutreten.
8 Eigentumsvorbehalt
Die ITC-network GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung der Saldovorträge. Be- oder Verarbeitung der von der ITC-network GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt im Auftrag der ITC-network GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die ITC-network GmbH erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die ITC-network GmbH Miteigentümerin an den nachstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten Waren. Wird von der ITC-network GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für die ITC-network GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung und Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (incl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die ITC-network GmbH ab. Die ITC-network GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der ITC-network GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug, insbesondere durch Nichteinlösen eines Schecks, ist die ITC-network GmbH berechtigt, ohne vorliegen gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der ITC-network GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die ITC-network GmbH zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die ITC-network GmbH liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird die ITC-network GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
9 Gewährleistungen
Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 2 Jahre, sofern nicht anders vereinbart. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen der ITC-network GmbH nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt die Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht der ITC-network GmbH beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein uneingeschränkter Wandlungs- und Minderungsanspruch für den fehlerhaften Warenanspruch zu. Für Warenrücksendungen in anderer Verpackung als der Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller stellen keinen Mangel der vom Verkäufer gelieferten Ware dar. Der Käufer muss der ITC-network GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel, schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die ITC-network GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teile auf eigene Kosten und Gefahr verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung unter Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an die Serviceabteilung der ITC-network GmbH zu senden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungspflichten in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Akkus, etc. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die ITC-network GmbH die auf den zu reparierenden Daten Verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
10 Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
11 Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus privater Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die ITC-network GmbH nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
12 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbeziehungen zwischen der ITC-network GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird Mainz als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
13 Datenschutz
Die ITC-network GmbH ist berechtigt, die mit der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser, erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
14 Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezüglich der Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft.
15 Sonstiges
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Die Unwirksamkeit eines Teile dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die ITC-network GmbH. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
Stand: 01.11.2007
